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Schulleitung

Die nach dem Schulgesetz vorgesehene Leitung einer Schule besteht in der Regel aus dem Rektor, der die Gesamtverantwortung trägt, bei uns ist dies Herr A. de Vries und seiner ständigen Vertreterin als Konrektorin, Frau R.Koritz.

Wir haben an unserer Schule eine erweiterte Schulleitung, was nach dem Schulgesetz möglich ist. Dafür wählen wir alle zwei Jahre rotierend zwei Lehrkräfte aus dem Kollegium und die Hortleiterin zusätzlich zu den vom Gesetz vorgesehenen Leitungspersonen in eine so genannte erweiterte Schulleitung.